Exklusiv: Xhabir Zharku versuchte erneut zu fliehen und wurde am Flughafen gefasst
Der ehemalige Bürgermeister von Kaçanik, Xhabir Zharku, wurde letzten Samstag von der kosovarischen Polizei festgenommen.
Dies geschah aufgrund des Verdachts des Amtsmissbrauchs während seiner Zeit als Bürgermeister von Kaçanik.
Quellen von IndeksonlineInnerhalb der Sicherheitsorgane erfährt man, dass Xhabir Zharku erneut versucht hat zu fliehen, diesmal um einer Festnahme durch die Kosovo-Polizei zu entgehen.
Doch dank der Wachsamkeit der Polizei wurde er am Flughafen Pristina gefasst, kurz bevor er nach Schweden abflog. Dort hatte er fünf Jahre lang Zuflucht gefunden, während die kosovarische Justiz gegen ihn verurteilte.

Die Wirtschaftskriminalitätspolizei hatte Xhabir Zharku monatelang untersucht und stand kurz vor einer Verhaftung. Doch Quellen zufolge Indeksonline„Jemand“ von oben habe ihm Signale gegeben, dass er kurz vor der Verhaftung stehe und fliehen solle.
Nach Erhalt dieser Informationen begab sich der ehemalige Bürgermeister von Kaçanik auf den Flughafen von Pristina, um aus dem Kosovo nach Schweden zu fliehen. Da er jedoch von der kosovarischen Polizei überwacht wurde, wurde er am Flughafenterminal gefasst und sein Fluchtversuch scheiterte wie beim letzten Mal.
Natürlich müssen die polizeilichen Ermittlungen nun ausgeweitet werden, um herauszufinden, welche staatlichen oder politischen Amtsträger Xhabir Zharku diese Informationen gegeben haben, um der Justiz zu entgehen.
Am Montag verurteilte das Gericht der Stadt Ferizaj auf Antrag der Staatsanwaltschaft Xhabir Zharku zu 30 Tagen Untersuchungshaft.
Die Gründe für diese Maßnahme lauten im Urteil des Grundgerichts von Ferizaj wie folgt: „unter Berücksichtigung der Art der Straftat, wobei dem Angeklagten im konkreten Fall die Straftat des Amts- oder Machtmissbrauchs vorgeworfen wird.“
Und dies fällt unter das Kapitel der Straftaten gegen die Amtspflicht und die für diese Straftat vorgesehene Strafbarkeit sind Umstände, die die Maßnahme der Untersuchungshaft als Maßnahme rechtfertigen, um die Anwesenheit des Angeklagten im Strafverfahren und dessen erfolgreiche Durchführung sicherzustellen, sowie die Tatsache, dass der Angeklagte zuvor auf der Flucht war, um einem anderen Strafverfahren zu entgehen, nämlich der Vollstreckung der vom ehemaligen Bezirksgericht in Pristina gegen ihn verhängten 3-jährigen Haftstrafe.
„Auch die Tatsache, dass er gleichzeitig schwedischer Staatsbürger ist, ist ein Umstand, der auf das potenzielle Risiko hinweist, dass der Angeklagte, wenn er auf freiem Fuß wäre, leicht fliehen oder sich absetzen könnte, um die erfolgreiche Durchführung des Strafverfahrens zu verhindern“, heißt es unter anderem in der Entscheidung des Grundgerichts von Ferizaj.

