Das Büro des Präsidenten reichte die Kommentare beim Verfassungsgericht ein
Das Büro des Präsidenten der Republik Kosovo hat heute dem Verfassungsgericht eine Stellungnahme zur Begründetheit des Antrags der Antragsteller auf Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des Dekrets Nr. 24/2020 des Präsidenten der Republik Kosovo vom 30.04.2020 vorgelegt, mit dem gemäß dem Vorschlag der Demokratischen Liga des Kosovo Herr Avdullah Hoti der Versammlung der Republik Kosovo als Kandidat für das Amt des Premierministers zur Bildung der neuen Regierung vorgeschlagen wurde.
Der Präsident der Republik Kosovo hat dieses Dekret erlassen, nachdem er alle in der Versammlung vertretenen politischen Parteien konsultiert und deren absolute Mehrheit der Bildung einer neuen Regierung zugestimmt hatte.
Als Vertreter der Einheit des Volkes und Garant für das demokratische und verfassungsmäßige Funktionieren der Institutionen hat der Präsident durch den Erlass des Dekrets Nr. 24/2020 im Rahmen seiner in der Verfassung festgelegten Befugnisse und gemäß den im Urteil des Verfassungsgerichts im Verfahren KO103/14 festgelegten Standards gehandelt.

